Arider 6 Jahre Geburtstags-Sale
Teilnahmebedingungen — Arider Gewinnspiel KTM 690 SMC-R
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Arider GmbH & Co. KG, Ketellerstraße 5–11, Pavillon 12, 97222 Rimpar, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Arider“). USt-IdNr. DE451510652, Steuernummer 257/151/00080, vertreten durch den Geschäftsführer Marius Klein.
Kontakt: kontakt@arider.de
§ 2 Aktionszeitraum und Gewinn
(1) Der Aktionszeitraum beginnt am 01.05.2026, 00:00 Uhr (MESZ) und endet am 02.06.2026, 23:59 Uhr (MESZ).
(2) Verlost wird eine fabrikneue KTM 690 SMC-R mit exklusivem Arider Design und 4 Jahre Garantie (nachfolgend „Gewinn“). Die Garantie umfasst 4 Jahre ab Übergabe nach den hierfür geltenden Garantiebedingungen, die dem Gewinner mit der Übergabe ausgehändigt werden.
(3) Die Auslosung des Gewinners findet am 20.06.2026 statt.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben und über eine gültige Postanschrift verfügen. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nachfolgend „Minderjährige“), benötigen für die Annahme des Gewinns die schriftliche Einwilligung sämtlicher Erziehungsberechtigter. Die Einwilligung ist auf Anforderung des Veranstalters spätestens vor Übergabe oder Auszahlung des Gewinns nachzuweisen; § 5 Abs. 5 bleibt unberührt.
(2) Das Gewinnspiel richtet sich grundsätzlich an Teilnehmer weltweit. Ausgenommen von der Teilnahme sind Personen mit Wohnsitz in der Republik Italien, da das Gewinnspiel in Italien spezialgesetzlichen Genehmigungs- und Anzeigepflichten („Concorso a Premi“) unterliegt, die der Veranstalter nicht erfüllt hat. Bestellungen aus Italien werden bei der Losvergabe nicht berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Personen mit Wohnsitz in einzelnen weiteren Ländern oder Teilgebieten von der Teilnahme oder vom Gewinnempfang auszuschließen, soweit die Teilnahme, die Auslieferung oder die Auszahlung des Gewinns aus rechtlichen, steuerlichen oder logistischen Gründen im jeweiligen Land unzumutbar oder unmöglich ist. § 7 (Auslieferung) bleibt unberührt.
(3) Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter des Veranstalters und mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige.
(4) Eine Teilnahme über automatisierte Verfahren (Bots, Skripte, Gewinnspielagenturen oder ähnliche Dienste) ist ausgeschlossen.
§ 4 Teilnahme und Loserwerb
(1) Teilnahme erfolgt durch einen Kauf im Online-Shop des Veranstalters unter arider.com während des Aktionszeitraums. Für je vollendete 50,00 EUR (brutto) Bestellwert nach Abzug von Rabatten, Gutscheinen und Versandkosten erhält der Käufer automatisch ein (1) Los. Beispiel: Bei einem Bestellwert von 150,00 EUR werden drei (3) Lose ausgegeben.
(2) Maßgeblich ist der vom Käufer tatsächlich bezahlte Warenwert. Bestellungen, die ganz oder teilweise storniert, retourniert, widerrufen oder nicht bezahlt werden, werden anteilig oder vollständig nicht berücksichtigt; bereits zugeordnete Lose verfallen entsprechend.
(3) Es zählen ausschließlich Bestellungen, deren Zahlungseingang spätestens am 31.05.2026, 23:59 Uhr (MESZ) auf einem Konto des Veranstalters oder bei dem vom Veranstalter beauftragten Zahlungsdienstleister verbucht ist.
(4) Eine Person darf beliebig viele Lose erwerben. Der Veranstalter behält sich vor, mehrere Bestellungen, die offensichtlich derselben Person zuzurechnen sind, zusammenzufassen.
(5) Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
§ 5 Auslosung und Gewinnermittlung
(1) Aus allen gültig vergebenen Losen wird am 20.06.2026 im Wege einer manuellen, physischen Auslosung ein (1) Gewinner ermittelt. Sämtliche im Aktionszeitraum gültig vergebenen Lose werden vor der Auslosung in einheitlicher Form als Lose-Karten ausgedruckt, in einem geschlossenen Behälter (Lostopf) gründlich durchmischt und aus diesem ein Los gezogen. Das gezogene Los bestimmt den Gewinner.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Auslosung aufzuzeichnen, live zu übertragen und ganz oder in Auszügen auf seinen Webseiten und Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.
(3) Der Gewinner wird innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Auslosung per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
(4) Der Gewinner ist verpflichtet, den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Versand der E-Mail schriftlich (E-Mail genügt) zu bestätigen und seine vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zur Identitätsprüfung) zu übermitteln. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung oder ist die Zustellung der Benachrichtigung nicht möglich, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzgewinner aus den verbleibenden Losen zu ziehen.
(5) Minderjährige Gewinner: Ist der ausgeloste Gewinner zum Zeitpunkt der Auslosung minderjährig (vollendetes 16. Lebensjahr, jedoch noch nicht 18 Jahre alt), so ist zusätzlich zu den Angaben gemäß Absatz 4 die schriftliche Einwilligung sämtlicher Erziehungsberechtigter zur Teilnahme und zur Annahme des Gewinns vorzulegen. Die Übergabe oder Auszahlung des Gewinns gemäß § 7 erfolgt in diesen Fällen ausschließlich an die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, wobei das Eigentum am Gewinn bzw. die Forderung auf den Auszahlungsbetrag dem Minderjährigen zusteht. Die Erziehungsberechtigten haben sich gegenüber dem Veranstalter durch Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Geburtsurkunde des Minderjährigen, Personalausweise der Erziehungsberechtigten) zu legitimieren. Wird die erforderliche Einwilligung nicht binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Aufforderung durch den Veranstalter beigebracht, gilt Absatz 4 Satz 2 entsprechend.
§ 6 Gewinn und Gewinnabwicklung
(1) Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar; insbesondere kann keine andere Person als der ausgeloste Gewinner als Gewinner benannt werden.
(2) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nur in den ausdrücklich in § 7 Abs. 2 lit. b geregelten Fällen möglich; im Übrigen ist eine Barauszahlung oder ein Tausch des Gewinns gegen einen anderen Sachgewinn ausgeschlossen.
(3) Sofern der Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
§ 7 Auslieferung des Gewinns
(1) Gewinner mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union (EU): Die Auslieferung des Motorrads erfolgt frei Haustür durch den Veranstalter oder einen von ihm beauftragten Logistikdienstleister an die vom Gewinner mitgeteilte Lieferadresse. Der Veranstalter trägt die Kosten der Auslieferung innerhalb der EU.
(2) Gewinner mit Wohnsitz außerhalb der EU (einschließlich Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Norwegen u. a.): Der Gewinner kann zwischen den folgenden zwei Optionen wählen:
(a) Versand auf eigene Kosten: Der Veranstalter übergibt das Motorrad an einen vom Gewinner zu beauftragenden Spediteur an einem im Inland gelegenen Übergabeort. Sämtliche Versand-, Verzollungs-, Einfuhrumsatzsteuer-, Zulassungs- und Konformitätskosten (z. B. DOT/EPA-Konformität in den USA, MOT in UK, Type Approval in der Schweiz) trägt ausschließlich der Gewinner. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die KTM 690 SMC-R in einzelnen Ländern (insbesondere USA) nicht oder nur mit erheblichem zusätzlichen Aufwand straßenzulassungsfähig ist.
(b) Verwertung durch den Veranstalter und Auszahlung des Erlöses: Auf Wunsch des Gewinners verwertet der Veranstalter das Motorrad in seinem Namen bestmöglich am deutschen Markt. Der Verwertungserlös abzüglich nachweisbarer Verwertungskosten (z. B. Wiederzulassungs-, Vermarktungs- und Transportkosten) wird dem Gewinner per Banküberweisung auf ein vom Gewinner anzugebendes Bankkonto ausgezahlt. Der Veranstalter sichert eine Mindestauszahlung in Höhe von 70 % des unverbindlichen Listenpreises der KTM 690 SMC-R zum Zeitpunkt der Auslosung zu. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von acht (8) Wochen nach Verwertung in Euro.
(3) Die Wahl zwischen den Optionen (a) und (b) ist vom Gewinner innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Bestätigung der Gewinnbenachrichtigung schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären. Trifft der Gewinner keine Wahl innerhalb dieser Frist, gilt Option (b) als gewählt.
(4) Die Übergabe oder Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises sowie – bei Option (a) – einer gültigen Versicherungsbestätigung des Gewinners.
§ 8 Steuern, Zoll und Zulassung
(1) Der Gewinner trägt sämtliche im Zusammenhang mit dem Gewinn anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren – insbesondere Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Lotterie- bzw. Glücksspielabgaben, Verrechnungssteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Automobil- bzw. Luxussteuer – ausschließlich selbst, soweit diese in seinem Wohnsitzland oder im Land der Auslieferung anfallen.
(2) Der Gewinner trägt sämtliche Kosten der Erstzulassung, Versicherung, technischen Hauptuntersuchung sowie etwaiger Konformitäts- oder Umrüstmaßnahmen an seinem Wohnsitz.
(3) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, steuerliche oder rechtliche Beratung zur Behandlung des Gewinns im Wohnsitzland des Gewinners zu erbringen. Dem Gewinner wird ausdrücklich empfohlen, sich vor Annahme des Gewinns an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt seines Wohnsitzlandes zu wenden.
§ 9 Ausschluss von der Aktion
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder versuchen, die Aktion zu manipulieren.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Bereits ausgekehrte Geldbeträge sind in diesen Fällen vom Teilnehmer unverzüglich zu erstatten.
§ 10 Veröffentlichung und Nutzungsrechte
(1) Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter seinen Vornamen, den ersten Buchstaben des Nachnamens und sein Wohnsitzland (Bsp.: „Max M. aus Bayern“) sowie ggf. Foto- und Videoaufnahmen der Übergabe auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie zu Werbezwecken veröffentlicht.
(2) Über die Veröffentlichung gem. Absatz 1 hinausgehende Veröffentlichungen, insbesondere unter vollem Namen oder mit weiteren personenbezogenen Daten, bedürfen der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Gewinners.
(3) Der Gewinner räumt dem Veranstalter an etwaigen im Rahmen der Übergabe entstehenden Bild- und Tonaufnahmen ein einfaches, unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu Werbezwecken ein. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gewinners.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die im Rahmen des Gewinnspiels mitgeteilten personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels).
(2) Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) gelöscht.
(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist (z. B. Logistikdienstleister bei der Auslieferung des Gewinns).
(4) Dem Teilnehmer stehen die Rechte aus Art. 15 ff. DSGVO zu (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Anfragen sind zu richten an: kontakt@arider.de.
(5) Die vollständigen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters sind unter arider.com/de/policies/privacy-policy abrufbar.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübermittlung, Störungen der technischen Anlagen oder des Online-Dienstes, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Computerviren entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
(4) Mit der Übergabe geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Gewinns auf den Gewinner über.
§ 13 Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei technischen Störungen (z. B. Manipulation, Computerviren, Hard- oder Softwarefehler), bei rechtlichen Hindernissen oder bei sonstigen Umständen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion erheblich beeinträchtigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz durch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist – soweit gesetzlich zulässig – Würzburg, Deutschland.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 28. April 2026
Arider GmbH & Co. KG, Rimpar